AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen CleanTextil Teil I „Teppichwäsche"
§ 1 Allgemein Geschäftsbedingungen der CleanTextil
Jens Salega
Nachstehende Bedingungen sind Inhalt eines jeden mit uns
abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben keine
Rechtsgültigkeit, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Lieferzeit
Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der
Auftragsbestätigung bis zum Tage der Lieferung. Die Lieferfristen werden im
Rahmen des Möglichen eingehalten; aus einer Überschreitung der Lieferfrist kann
kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Eventuelle Ansprüche beschränken
sich auf den bearbeiteten Gegenstand; Folgeschäden bleiben unberücksichtigt.
§ 3 Preise
Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise
unserer Preisliste. Alle Nebenkosten, welche nicht unmittelbar mit der Wäsche
zusammenhängen, wie Transport, Zollabnahme, Übernahme ab Lager, Freihafen,
usw., gehen zu Lasten des Auftraggebers, ansonsten gelten die in unserer
Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
§ 4 Zuschläge
Die Behandlung von verfärbten Teppichen sowie antiken
Einzelstücken erfolgt nach Beurteilung und Preisvereinbarung. Teppiche zwischen
0,0 qm und 1,0 qm werden, wie 1,0 qm berechnet, kleinere Teppiche nach
Vereinbarung. Runde Teppiche werden per Quadratmeter berechnet. Für Teppiche
über 12 qm und Einzelstücke berechnen wir einen Zuschlag von 20 %. Eine
Transportversicherung wird nur ausdrücklich auf Wunsch (schriftlich) des
Auftraggebers abgeschlossen.
§ 5 Reklamation/Schadensersatz
Wir verpflichten uns zu sach- und fachgerechter Ausführung
sowie schonender Behandlung. Die richtige Behandlung der Ware bleibt im
Ermessen unserer Fachleute. Sollte sich während der Bearbeitung trotz
vorheriger Prüfung ergeben, dass der Auftrag aus irgendwelchen Gründen nicht
durchführbar ist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem
Falle hat der Auftraggeber nur Anspruch auf kostenlose Zurückgabe der Ware in
dem jeweiligen Zustand.
Reklamationen werden nur beachtet, wenn sie uns binnen acht Tagen nach Rückgabe
oder Aufgabe zum Versand angezeigt werden. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen
nur, wenn der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten
unsererseits oder von uns hinzugezogenen Erfüllungshilfen beruht. Ansprüche auf
Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
§ 6 Haftungsausschuss
Für Farbechtheit, Haltbarkeit beim Waschen (morsche
Stellen), Maßveränderungen und der weiteren Nachbehandlung der Teppiche wird
keine Haftung übernommen. Eine Haftung für den Verlust von Zoll-, Plomben oder
Etiketten bei der Behandlung von Teppichen ist ausgeschlossen. Die uns
überlassenen Maßlisten werden bis zu einer eventuellen Feststellung von
Unrichtigkeiten zugrunde gelegt.
Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Auftraggeber Listen.
Soweit wir eine Versicherung abgeschlossen haben, werden Ersatzansprüche gegen
die Versicherung an den Auftraggeber abgetreten.
Für Antik- bzw. Altwäscheaufträge, bei denen
Farbveränderungen oder Farbtönungen erreicht werden sollen, wird keine Haftung
übernommen. Weiterhin wird jede Haftung für durch Spannen verursachte Schäden,
wie z.B. Löcher, die durch Festnageln der Teppiche oder durch die Markierung
der Teppiche bei Annahme, entstehen können, nicht übernommen. Eine Haftung für
Maßveränderungen, die im Rahmen einer fachgerechten Bearbeitung auftreten,
können wir nicht übernehmen.
§ 7 Berechnung von Lagergeld
Bleibt der Aufraggeber nach Anzeige der Fertigstellung mit
der Abnahme der Ware länger als 14 Tage im Rückstand, so sind wir, nach Setzen
einer Nachfrist von 7 Tagen, berechtigt, die Ware in unserer
Aufbewahrungsabteilung zu übernehmen und die Lagerung, die auf Gefahr des
Auftraggebers erfolgt, zu den geltenden Tarifen in Rechnung zu stellen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile Staßfurt. Für
sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist
ausschließlich Gerichtsstand Staßfurt.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen CleanTextil Teil II „Textilreinigung"
Textilreinigung
Die Reinigung der uns übergebenen Textilien wird fachgerecht
gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller des Reinigungsgutes ausgeführt.
Sollten verschiedene Pflegemöglichkeiten gemäß Pflegekennzeichnung des
Herstellers möglich sein, so wählen wir die Pflegemethode, die für die Art der
Verschmutzung am besten geeignet erscheint. Für Beschädigungen, die wegen einer
nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstanden sind, haftet der Hersteller.
Befindet sich im Reinigungsgut kein Pflegekennzeichen des Herstellers, so hat
uns der Kunde darauf hinzuweisen. Die trotzdem vom Kunden gewünschte Reinigung
erfolgt dann auf sein Risiko. Soweit bestimmte Leistungen von uns nicht
erbracht werden können, vermitteln wir sie an einem anderen Fachbetrieb. In
diesem Fall erbringen wir nur die Vermittlung als Leistung und stehen auch nur
für diese Vermittlung ein. Für Ansprüche in diesem Zusammenhang haftet der von
uns beauftragte Fachbetrieb.
§ 9 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf
Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (z.B. Schäden, Flecke,
Art der Verschmutzung), hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den
Wert des Reinigungsgutes zu informieren, soweit dieses 500 € überschreitet. Der
Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an uns aus dem reinigungsgut
zu entfernen.
§ 10
Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf offensichtliche
Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige
Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen
nach der Abholung anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Bereits wieder getragene Kleidung kann nicht mehr reklamiert werden. Der Kunde
ist verpflichtet, eine etwaige Verwechselung des Reinigungsgutes mit dem
Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Kunde Mängel,
Schäden oder eine Verwechselung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt,
hat er durch Vorlage des Abholscheins oder anderweitig nachzuweisen, dass das
reinigungsgut von uns und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten verwechselt,
gereinigt oder auf andere Weise bearbeitet und/oder beschädigt wurde.
§ 11 Rückgabe des Reinigungsgutes
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins.
Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen. Die Abholung hat
innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Nach
Ablauf dieser Frist haften wir nicht mehr. Das Reinigungsgut wird unabhängig
davon ein Jahr aufbewahrt. In der Zeit nach dem dritten Monat bis zu dem Ende
von einem Jahr haften wir nur, wenn der Kunde ein Verschulden des Reinigers
zweifelsfrei nachweisen kann. Nach einem Jahr sind wir zur gesetzlich
vorgesehenen Verwendung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich
vor der Verwertung. In der Regel wird das Reinigungsgut Karitativen
Einrichtungen kostenlos überlassen.
§ 12 Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Wir sind nicht verantwortlich für Schäden die Beschaffenheit des
Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch eine einfache
fachmännische Warenschau zu erkennen sind. Hierzu zählen unter anderem Schäden
durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit
von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von
Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, vorherige
unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.
§ 13 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache
Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt
werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren
Schaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden (verborgene
Mängel) ist ausgeschlossen. Jede weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Anspruch auf
Schadenersatz umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der
Ersatzbeschaffung unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des
Reinigungsgutes durch Benutzung und Zeitablauf.