AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen CleanTextil Teil I „Teppichwäsche"


§ 1 Allgemein Geschäftsbedingungen  der CleanTextil  Jens Salega

Nachstehende Bedingungen sind Inhalt eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtsgültigkeit, solange sie nicht schriftlich bestätigt sind. 

§ 2 Lieferzeit 

Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bis zum Tage der Lieferung. Die Lieferfristen werden im Rahmen des Möglichen eingehalten; aus einer Überschreitung der Lieferfrist kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Eventuelle Ansprüche beschränken sich auf den bearbeiteten Gegenstand; Folgeschäden bleiben unberücksichtigt. 

§ 3 Preise 

Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise unserer Preisliste. Alle Nebenkosten, welche nicht unmittelbar mit der Wäsche zusammenhängen, wie Transport, Zollabnahme, Übernahme ab Lager, Freihafen, usw., gehen zu Lasten des Auftraggebers, ansonsten gelten die in unserer Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. 

§ 4 Zuschläge
 
Die Behandlung von verfärbten Teppichen sowie antiken Einzelstücken erfolgt nach Beurteilung und Preisvereinbarung. Teppiche zwischen 0,0 qm und 1,0 qm werden, wie 1,0 qm berechnet, kleinere Teppiche nach Vereinbarung. Runde Teppiche werden per Quadratmeter berechnet. Für Teppiche über 12 qm und Einzelstücke berechnen wir einen Zuschlag von 20 %. Eine Transportversicherung wird nur ausdrücklich auf Wunsch (schriftlich) des Auftraggebers abgeschlossen. 

§ 5 Reklamation/Schadensersatz 

Wir verpflichten uns zu sach- und fachgerechter Ausführung sowie schonender Behandlung. Die richtige Behandlung der Ware bleibt im Ermessen unserer Fachleute. Sollte sich während der Bearbeitung trotz vorheriger Prüfung ergeben, dass der Auftrag aus irgendwelchen Gründen nicht durchführbar ist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat der Auftraggeber nur Anspruch auf kostenlose Zurückgabe der Ware in dem jeweiligen Zustand.

Reklamationen werden nur beachtet, wenn sie uns binnen acht Tagen nach Rückgabe oder Aufgabe zum Versand angezeigt werden. Ansprüche auf Schadenersatz bestehen nur, wenn der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits oder von uns hinzugezogenen Erfüllungshilfen beruht. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen. 

§ 6 Haftungsausschuss 

Für Farbechtheit, Haltbarkeit beim Waschen (morsche Stellen), Maßveränderungen und der weiteren Nachbehandlung der Teppiche wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für den Verlust von Zoll-, Plomben oder Etiketten bei der Behandlung von Teppichen ist ausgeschlossen. Die uns überlassenen Maßlisten werden bis zu einer eventuellen Feststellung von Unrichtigkeiten zugrunde gelegt.
  
Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Auftraggeber Listen. Soweit wir eine Versicherung abgeschlossen haben, werden Ersatzansprüche gegen die Versicherung an den Auftraggeber abgetreten. Für Antik- bzw. Altwäscheaufträge, bei denen Farbveränderungen oder Farbtönungen erreicht werden sollen, wird keine Haftung übernommen. Weiterhin wird jede Haftung für durch Spannen verursachte Schäden, wie z.B. Löcher, die durch Festnageln der Teppiche oder durch die Markierung der Teppiche bei Annahme, entstehen können, nicht übernommen. Eine Haftung für Maßveränderungen, die im Rahmen einer fachgerechten Bearbeitung auftreten, können wir nicht übernehmen. 

§ 7 Berechnung von Lagergeld

Bleibt der Aufraggeber nach Anzeige der Fertigstellung mit der Abnahme der Ware länger als 14 Tage im Rückstand, so sind wir, nach Setzen einer Nachfrist von 7 Tagen, berechtigt, die Ware in unserer Aufbewahrungsabteilung zu übernehmen und die Lagerung, die auf Gefahr des Auftraggebers erfolgt, zu den geltenden Tarifen in Rechnung zu stellen. 

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist für beide Teile Staßfurt. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Staßfurt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen CleanTextil Teil II „Textilreinigung"

Textilreinigung

Die Reinigung der uns übergebenen Textilien wird fachgerecht gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller des Reinigungsgutes ausgeführt. Sollten verschiedene Pflegemöglichkeiten gemäß Pflegekennzeichnung des Herstellers möglich sein, so wählen wir die Pflegemethode, die für die Art der Verschmutzung am besten geeignet erscheint. Für Beschädigungen, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstanden sind, haftet der Hersteller. Befindet sich im Reinigungsgut kein Pflegekennzeichen des Herstellers, so hat uns der Kunde darauf hinzuweisen. Die trotzdem vom Kunden gewünschte Reinigung erfolgt dann auf sein Risiko. Soweit bestimmte Leistungen von uns nicht erbracht werden können, vermitteln wir sie an einem anderen Fachbetrieb. In diesem Fall erbringen wir nur die Vermittlung als Leistung und stehen auch nur für diese Vermittlung ein. Für Ansprüche in diesem Zusammenhang haftet der von uns beauftragte Fachbetrieb.
 
§ 9 Pflichten des Kunden 

Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (z.B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung), hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Wert des Reinigungsgutes zu informieren, soweit dieses 500 € überschreitet. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an uns aus dem reinigungsgut zu entfernen.

§ 10  Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut

Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf offensichtliche Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Abholung anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bereits wieder getragene Kleidung kann nicht mehr reklamiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine etwaige Verwechselung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechselung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat er durch Vorlage des Abholscheins oder anderweitig nachzuweisen, dass das reinigungsgut von uns und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten verwechselt, gereinigt oder auf andere Weise bearbeitet und/oder beschädigt wurde.

§ 11 Rückgabe des Reinigungsgutes

 Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Abholscheins. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung nachzuweisen. Die Abholung hat innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist haften wir nicht mehr. Das Reinigungsgut wird unabhängig davon ein Jahr aufbewahrt. In der Zeit nach dem dritten Monat bis zu dem Ende von einem Jahr haften wir nur, wenn der Kunde ein Verschulden des Reinigers zweifelsfrei nachweisen kann. Nach einem Jahr sind wir zur gesetzlich vorgesehenen Verwendung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. In der Regel wird das Reinigungsgut Karitativen Einrichtungen kostenlos überlassen. 

§ 12 Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

 Wir sind nicht verantwortlich für Schäden die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau zu erkennen sind. Hierzu zählen unter anderem Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.   

 § 13 Haftung

 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden (verborgene Mängel) ist ausgeschlossen. Jede weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Anspruch auf Schadenersatz umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der Ersatzbeschaffung unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des Reinigungsgutes durch Benutzung und Zeitablauf.